Lehrgangsbetrieb
Mitfahrgelegenheit gesucht?
Wenn sie die LFKA zu einem Lehrgang oder Seminar besuchen, wollen sie vielleicht eine Fahrgemeinschaft nutzen. Da wir Ihnen nicht die Daten anderer teilnehmender Personen zur Verfügung stellen dürfen, empfehlen wir Ihnen das Pendlerportal Rheinland-Pfalz. Hier können Sie Ihren Fahrgemeinschaftswunsch einstellen oder ein Fahrgemeinschaftsangebot finden.
Weitere Online-Dienste:
Fahrgemeinschaft.de
BlaBlaCar.de
Lohnfortzahlung
Bei bestimmten Lehrgängen (Nähere Einzelheiten erfahren Sie von der Lehrgangsleitung!) werden privaten Arbeitgebern die anfallenden Lohnkosten durch das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erstattet. Öffentliche Arbeitgeber haben keinen Erstattungsanspruch.
Download Formular "Verdienstausfall"
Füllen Sie das Formular "Verdienstausfall" sorgfältig aus, damit wir Ihnen den Betrag erstatten können. Der erste und letzte Lehrgangstag gelten als An- bzw. Abreisetag. Darüber hinaus erhalten ehrenamtlich tätige Lehrgangsteilnehmende ein Lehrgangstagegeld von 3,- € pro Tag. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz.
Dieses Tagegeld darf von Ihrer Entsendestelle nicht auf die zu erstattenden Auslagen angerechnet werden.
Fahrtkosten und Tagegeld werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erstattet und Ihnen überwiesen, daher müssen Sie Ihre vollständige Bankverbindung im Antrag angeben.
LFKA FAQ
Anfahrt und Anmeldung
Die Schule befindet sich in Koblenz-Asterstein, Lindenallee 41-43, Tel.: +49 261 9729 0 Fax.:+49 261 9729 1109.
Beachten Sie auch den Lageplan und die darauf für Sie ausgewiesenen Gästeparkplätze.
Auf der Internetseite der LFKA (www.LFKA-rlp.de) können Sie auch nach Fahrgemeinschaften suchen. Bitte melden Sie sich zunächst am Empfang im Gebäude 3 an.
Unterkunft und Verpflegung
Als Angehörige oder Angehöriger einer kommunalen Feuerwehr, einer privaten Hilfsorganisation, die im Katastrophenschutz mitwirkt, oder einer Katastrophenschutzbehörde in Rheinland-Pfalz erhalten Sie an der LFKA freie Ausbildung, Unterkunft (Einbettzimmer mit Dusche und WC) und Verpflegung. Die Kosten trägt das Land Rheinland-Pfalz.
Für andere Personen werden Kosten für die Ausbildung, Unterkunft und Verpflegung nach den jeweils geltenden Kostensätzen erhoben. Sie können den fälligen Betrag bei Ende des Lehrgangs bar entrichten. Wir stellen Ihnen auch gerne eine Rechnung aus.
Kostenerstattung
Bei bestimmten Lehrgängen (Nähere Einzelheiten erfahren Sie von der Lehrgangsleitung!) werden privaten Arbeitgebern die anfallenden Lohnkosten durch das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erstattet. Öffentliche Arbeitgeber haben keinen Erstattungsanspruch.
Am Anreisetag füllen Sie bitte den "Antrag auf Gewährung der Fahrtkostenpauschale und des Lehrgangstagegeldes für erhöhten Aufwand" sorgfältig aus, damit wir Ihnen den Betrag erstatten können. Der erste und letzte Lehrgangstag gelten als An- bzw. Abreisetag. Darüber hinaus erhalten ehrenamtlich tätige Lehrgangsteilnehmende ein Lehrgangstagegeld von 3,- € pro Tag. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz.
Dieses Tagegeld darf von Ihrer Entsendestelle nicht auf die zu erstattenden Auslagen angerechnet werden.
Fahrtkosten und Tagegeld werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erstattet und Ihnen überwiesen, daher müssen Sie Ihre vollständige Bankverbindung im Antrag angeben.
Bekleidung
Feuerwehrangehörige tragen während des Unterrichts Dienstkleidung. Sofern notwendig (praktische Ausbildung), ist die persönliche Schutzausrüstung mitzuführen.
Andere Teilnehmende tragen im Unterricht entweder Dienstkleidung oder Zivilkleidung. Sofern notwendig (praktische Ausbildung), ist die persönliche Schutzausrüstung mitzuführen. Näheres finden Sie im Lehrgangskatalog der LFKA.
Internetzugang
In den Unterkunftsgebäuden steht Ihnen ein kostenloser WLAN-Zugang über unseren Hotspot zur Verfügung.
Sonstiges
Bedarfsmittel für den täglichen Gebrauch wie Kleidung, Waschzeug, Zahnputzbecher, Handtücher u. a. sind mitzubringen.
Im Unterricht benötigen Sie Papier, Stift, Lineal usw. Denken Sie daran, dass Sie auch Freizeit haben. Für das Freizeitangebot an der LFKA (Kegelbahn, Fitnessraum, Sporthalle,...) empfehlen wir Ihnen Sportzeug etc. mitzubringen.