Ausbildungsvorschriften
Hubrettungsfahrzeuge
Musterausbildungsplan für die Aus- und Fortbildung an Hubrettungsfahrzeugen
Auf der 30. Sitzung des AFKzV wurde die Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften beauftragt, die vorliegenden Empfehlungen der AGBF Bund zur Aus- und Fortbildung an Hubrettungsfahrzeugen - insbesondere mit Blick auf die ausreichende Berücksichtigung der Belange der Freiwilligen Feuerwehren sowie aller genormten Hubrettungsfahrzeuge - zu überprüfen. Zur inhaltlichen Prüfung des Auftrages wurde durch die Projektgruppe FwDV eine Unterarbeitsgruppe „Drehleiterausbildung“ eingerichtet. Zur Mitarbeit in der Arbeitsgruppe haben sich folgende Bundesländer und die DGUV bereit erklärt:
- Brandenburg
- Bremen
- Hessen
- Bayern
- Sachsen
- Thüringen
- DGUV
Grundsätzlich wurde festgestellt, dass der Umfang mit 35 Unterrichtseinheiten der Ausbildungsdauer der an den Ausbildungseinrichtungen bereits durchgeführten Lehrgänge entspricht. Die Inhalte sind ebenfalls vergleichbar.
Um eine allgemein gültige Ausbildungsempfehlung zu erhalten, wurden einige Passagen aus dem Entwurf der AGBF Bund entfernt oder abgeändert.
Die Inhalte sind nicht spezifisch auf einen Typ ausgerichtet. Die Empfehlung kann somit für die Aus- und Fortbildung von Maschinisten von Drehleitern und Hubrettungsbühnen angewendet werden. Mit der Ausbildung auf einer Drehleiter kann jedoch nicht gleichzeitig die Befähigung für die Hubarbeitsbühne, und umgekehrt, erreicht werden. Die Lehrinhalte zu den einzelnen Ausbildungseinheiten müssen an den jeweiligen Typ angepasst werden.
Auf seiner 31. Sitzung hat der AFKzV die von der Projektgruppe vorgenommenen Änderungen der „Empfehlungen der AGBF Bund für die Aus- und Fortbildung an Hubrettungsfahrzeugen - Stand: 23. Mai 2011“ – genehmigt und den Ländern empfohlen, den von der Projektgruppe FwDV vorgelegten Musterausbildungsplan bei der Durchführung von Lehrgängen zu beachten.
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